Historischer Hintergrund
Der Überlieferung nach geht die Gründung des Ritterordens Sacer ac Militaris Ordo Constantinianus Sancti Georgii auf Kaiser Konstantin den Großen (272-337 n. Chr.) zurück, dem während der siegreichen Schlacht gegen Maxentius am 28. Oktober 312 das leuchtende Kreuz mit der Aufschrift „In Hoc Signo Vinces“ auf der Milvischen Brücke vor den Toren Roms erschien.
Der Konstantinische Georgsorden ist einer der ältesten Ritterorden, dessen Hauptziel die Verbreitung des Glaubens und die Lobpreisung des heiligen Kreuzes ist.
Erstmals findet der Orden im Statut des byzantinischen Kaisers Isaac IV. Angelo Flavio Comneno aus dem Jahr 1190 Erwähnung.
Das Großmagistrat wurde im Komnenus-Geschlecht von Vater zu Sohn vererbt. Schließlich wurde es aufgrund fehlender Nachkommen an den Herzog von Parma Francesco Famese, übertragen, um die Tradition des Ordens weiterleben lassen zu können. Die Übertragung wurde von Papst Innozenz XII. mit der Veröffentlichung der Bulle „Sincarae Fidei“ am 24. Oktober 1697 bestätigt.
Mit der Bulle „Militantis Ecclesiae“ vom 27. Mai 1718 stellte Papst Clemens XI., der bereits Kardinalprotektor des Ordens war, den Orden unter den Schutz des Heiligen Stuhls und verlieh dem Großprior die Abtsprivilegien. Antonio Farnese, der letzte Herzog von Parma, übertrug die oberste Würde des Ordens an Karl von Bourbon, den Sohn seiner Nichte Elisabeth Farnese und König Philipp V. von Spanien, der den Thron von Neapel bestieg, dort den Sitz des Ordens einrichtete und 1759 dessen Rechte an seinen Sohn Ferdinand IV. übertrug. Ihm folgten Franz I. (1825-1830), Ferdinand II. (1830-1859) und Franz II. (1836-1894), der letzte König der beiden Sizilien.
Die italienische Einigung beraubte den Konstantinischen Georgsorden seiner materiellen Güter, aber das Königshaus von Bourbon-Sizilien behielt sein Großmagisterium, da es sich um einen familiendynastischen Orden handelt. Der Heilige Stuhl hat bei verschiedenen Gelegenheiten die Legitimität der Weiterführung des Ordens unter dem Großmagisterium des Oberhauptes des Königshauses von Bourbon-Sizilien anerkannt.
Der derzeitige Großmeister ist seine königliche Hoheit Prinz Karl von Bourbon- Sizilien, Herzog von Castro, der seinem Vater Prinz Ferdinand (1926-2008) nachfolgte, der wiederum seinem Vater Prinz Ranieri (1883-1973) nachgefolgt war. Prinz Ranieri hatte den Titel von seinem Bruder, Prinz Ferdinand Pio (1869-1960), geerbt, nachdem letzterer die Nachfolge seines Vaters Alfonso, Graf von Caserta (1841-1934) angetreten hatte.
Der Großmeister leitet den Orden, unterstützt von der Königlichen Deputation, die sich aus dem Großpräfekten, dem Großprior, dem Großkanzler, dem Großschatzmeister, dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Sekretär sowie den derzeitigen Deputierten zusammensetzt.
Seine Königliche Hoheit der Großmeister wird auch von einem juristischen Magistralrat und, für den heraldisch-edlen Teil, von einer Magistralkommission unterstützt.
Die Ritter und Damen sind in drei Kategorien unterteilt: Rechtsritter und -damen, Gratialritter und -damen und Verdienstritter und -damen.
Der italienische Staat hat die Legitimität des Ordens stets förmlich anerkannt und seit 1963 italienischen Staatsbürgern die Genehmigung erteilt, seine Orden gemäß Art. 7 des Gesetzes 178 vom 3. März 1951 zu tragen.
Als Zeichen der Anerkennung zahlreicher karitativer und humanitärer Aktivitäten auf der ganzen Welt hat der Orden seit dem 1. August 2011 einen beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC).
Der Orden hat Delegationen in jeder italienischen Region, den Vereinigten Staaten und den meisten europäischen Ländern.
